Den Komforthinweis richtig einordnen
Dieser Rechner weist ein Ergebnis als ok oder als caution aus, und zwar anhand häufig genannter Komfortempfehlungen für Wohntreppen — nicht anhand einer konkreten Vorschrift, da die genauen Grenzwerte für Steigung und Auftritt je nach Rechtsgebiet und Anwendungsfall variieren (Innen- oder Außentreppe, Wohn- oder Gewerbebau, Fluchttreppe).
| Parameter | Häufig genannter Komfortbereich im Wohnungsbau |
|---|---|
| Steigungshöhe | ≈150–190 mm |
| Auftrittstiefe | ≥250 mm |
| Schrittmaßregel von Blondel | 2 × Steigung + Auftritt ≈ 630 mm (historische Faustregel, kein Grenzwert einer Bauordnung) |
- Dieser Rechner liefert ausschließlich eine geometrische Schätzung nach Komfortrichtwerten. Die tatsächliche Treppenplanung — Mindest- und Höchststeigung, Mindestauftritt, lichte Durchgangshöhe, Anforderungen an Handlauf und Umwehrung sowie Regeln zu gewendelten Stufen und Podesten — richtet sich nach der geltenden örtlichen Bauordnung, und jeder Treppenentwurf sollte vor der Ausführung von einer qualifizierten Fachperson (Architektur, Tragwerksplanung oder Prüfsachverständigen) geprüft werden.
- Die Regel von Blondel (2S + A ≈ 630 mm) ist ein seit Langem gebräuchlicher architektonischer Komfortrichtwert, keine allgemeingültige oder bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Formel; verschiedene Vorschriften und Planungshilfen nennen teils abweichende Komfortbereiche und Formeln.
Was leistet ein Treppenrechner?
Ein Treppenrechner ermittelt, wie viele Steigungen und Auftritte eine gerade Treppe benötigt, um eine vorgegebene Gesamthöhe (Geschosshöhe von Fußboden zu Fußboden) zu überwinden, und leitet daraus mit einer klassischen Komfortregel die passende Auftrittstiefe sowie die daraus folgende Länge der Wange (des schrägen Tragbalkens) ab. Er geht von einer gewünschten Steigungshöhe aus, rundet auf eine ganze Zahl gleich hoher Steigungen und berechnet die tatsächliche Steigungshöhe neu, damit alle Steigungen eines Laufs gleich hoch sind — eine grundlegende Sicherheitsanforderung an Treppen.
Die Auftrittstiefe wird nach der Regel von Blondel abgeleitet, einer Komfortformel für Treppen (2 × Steigungshöhe + Auftrittstiefe ≈ 630 mm), die auf die französische Architektur des 17. Jahrhunderts zurückgeht und bis heute als Ausgangspunkt für angenehme Treppenverhältnisse herangezogen wird, allerdings eine Faustregel und keine bauordnungsrechtliche Vorgabe darstellt. Dieser Rechner weist aus, ob die sich ergebende Steigungshöhe und Auftrittstiefe innerhalb der häufig genannten Komfortbereiche für Wohntreppen liegen; verbindlich sind für jede reale Treppe jedoch die Vorgaben der geltenden örtlichen Bauordnung zu Mindest- und Höchststeigung, Mindestauftritt, lichter Durchgangshöhe sowie Handlauf und Umwehrung.
So verwenden Sie diesen Treppenrechner
- Geben Sie die Gesamthöhe in Millimetern ein — die senkrechte Höhe von Fußboden zu Fußboden (oder bis zum Podest), die die Treppe überwinden muss.
- Geben Sie die gewünschte Steigungshöhe in Millimetern ein — im Wohnungsbau liegt ein üblicher Ausgangswert bei etwa 175–180 mm.
- Lesen Sie die berechnete Anzahl der Steigungen und die tatsächliche Steigungshöhe ab, die sich bei gleichmäßiger Aufteilung der Gesamthöhe ergibt.
- Prüfen Sie die resultierende Auftrittstiefe, die Gesamtlauflänge und die Wangenlänge und beachten Sie den Hinweis, ob das Ergebnis innerhalb oder außerhalb der üblichen Komfortempfehlung liegt, bevor Sie den Entwurf festlegen.
Die Formel hinter der Treppengeometrie
Die Anzahl der Steigungen entspricht der Gesamthöhe geteilt durch die gewünschte Steigungshöhe, gerundet auf die nächste ganze Zahl (mindestens 1). Die tatsächliche Steigungshöhe wird anschließend als Gesamthöhe ÷ Anzahl der Steigungen neu berechnet, damit jede Steigung des Laufs exakt gleich hoch ist. Die Anzahl der Auftritte ergibt sich als Anzahl der Steigungen minus 1, da ein gerader Lauf einen Auftritt weniger hat als Steigungen. Die Auftrittstiefe folgt der Regel von Blondel: 630 − 2 × tatsächliche Steigungshöhe. Die Gesamtlauflänge entspricht Anzahl der Auftritte × Auftrittstiefe, und die Wangenlänge ist die Hypotenuse aus Gesamthöhe und Gesamtlauflänge.
Rechenbeispiel: Eine Gesamthöhe von 2.700 mm bei einer gewünschten Steigung von 180 mm ergibt Steigungen = round(2700 ÷ 180) = 15, eine tatsächliche Steigungshöhe von 2700 ÷ 15 = genau 180 mm und 14 Auftritte. Die Auftrittstiefe nach der Regel von Blondel beträgt 630 − 2 × 180 = 270 mm, woraus sich eine Gesamtlauflänge von 14 × 270 = 3.780 mm und eine Wangenlänge von √(2700² + 3780²) ≈ 4.645 mm ergeben.
Häufige Fehler
- Diese Prüfung nach Komfortrichtwerten mit einem Nachweis der Übereinstimmung mit der örtlichen Bauordnung gleichzusetzen — prüfen Sie stets die genauen Anforderungen an Steigung, Auftritt, Durchgangshöhe und Handlauf in Ihrem Rechtsgebiet.
- Innerhalb eines Laufs ungleiche Steigungen auszuführen, was als anerkannte Stolpergefahr gilt und nahezu überall gegen die Bauordnung verstößt.
- Die lichte Durchgangshöhe über der Stufenvorderkantenlinie zu übergehen, die dieser Rechner nicht prüft und die eine eigenständige bauordnungsrechtliche Anforderung darstellt.
- Bei einer real gebauten Treppe auf die Prüfung durch eine qualifizierte Fachperson zu verzichten, insbesondere wenn die Treppe als notwendiger Rettungsweg dient.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich die Anzahl der Steigungen einer Treppe?
Teilen Sie die Gesamthöhe (Geschosshöhe von Fußboden zu Fußboden) durch die gewünschte Steigungshöhe und runden Sie auf die nächste ganze Zahl. Bei einer Gesamthöhe von 2.700 mm und einer gewünschten Steigung von 180 mm ergibt das round(2700 ÷ 180) = 15 Steigungen; die tatsächliche Steigungshöhe wird anschließend als 2700 ÷ 15 = 180 mm neu berechnet, damit alle Steigungen gleich hoch sind.
Was besagt die Regel von Blondel für Treppen?
Die Regel von Blondel ist eine historische Komfortformel für Treppen, nach der die doppelte Steigungshöhe zuzüglich der Auftrittstiefe rund 630 mm ergeben soll. Sie ist eine Entwurfsfaustregel und keine bauordnungsrechtliche Anforderung, und verschiedene Quellen nennen leicht abweichende Zielwerte.
Welche Steigungshöhe und Auftrittstiefe sind bei Treppen angenehm?
Häufig genannte Komfortempfehlungen für Wohntreppen nennen eine Steigungshöhe von etwa 150–190 mm und eine Auftrittstiefe von mindestens rund 250 mm; die konkret geltenden Mindest- und Höchstwerte für eine reale Treppe legt allerdings die örtliche Bauordnung fest.
Warum zeigt dieser Rechner einen Warnhinweis an?
Ein Warnhinweis bedeutet, dass die berechnete Steigungshöhe oder Auftrittstiefe außerhalb des von diesem Rechner verwendeten, häufig genannten Komfortbereichs für Wohntreppen liegt. Es handelt sich lediglich um einen Richtwerthinweis — bestätigen Sie die endgültige Treppengeometrie stets anhand Ihrer örtlichen Bauordnung, bevor Sie bauen.
Brauche ich für die Planung einer Treppe eine Fachperson?
Ja, bei jedem realen Bauvorhaben. Dieser Rechner liefert ausschließlich eine geometrische Schätzung und eine Prüfung nach Komfortrichtwerten; die endgültige Treppenplanung einschließlich vorschriftskonformer Grenzwerte für Steigung und Auftritt, Durchgangshöhe, Handläufe und Umwehrungen sollte von einer qualifizierten Fachperson wie Architektur, Tragwerksplanung oder einem Prüfsachverständigen bestätigt werden.
Quellenangaben
- Blondel, François (17th century) — historic architectural stair-comfort formula (2 × riser + going ≈ 630 mm), still widely cited in stair design references.
- International Code Council (ICC) — International Residential Code (IRC) / International Building Code (IBC), stair provisions setting minimum/maximum riser height, minimum going, headroom and handrail requirements.
- General residential stair-design comfort guidance cited across architectural and building-trade references for riser/going ranges.